Unsere Zahnarztpraxis in Bielefeld ist ein sicherer Ort für Patienten und Mitarbeiter
Die Zahnarztpraxis Dr. Schmidt Dr. Dr. Löhnert in Bielefeld setzt stets aktuelle Hygiene- und Präventions-Empfehlungen zum Schutz vor Infektionserkrankungen wie SARS-CoV-2 um.
In unserer Bielefelder Zahnarztpraxis wurden Behandlungen bereits vor der Pandemie nur mit Mundschutz, Schutzbrille und Handschuhen durchgeführt, eine Flächendesinfektion findet nach jedem Patienten statt. Denn unabhängig vom neuen Coronavirus besteht potentiell immer die Gefahr, dass ein Patient eine ihm bislang unbekannte Infektion hat, zum Beispiel Hepatitis.
Die Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan und Hygieneleitfaden sowie den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ festgehalten. Diese Hygienevorschriften gehen davon aus, dass regelmäßig potentiell infektiöse Patienten (Masern, TBC, Hepatitis etc.) zur Behandlung in die Zahnarztpraxen kommen. Zum Gesundheitsschutz von Patienten, Praxisteam und Zahnarzt bzw. Zahnärztin selbst wurden die Vorkehrungen zudem überall weiter aufgestockt, um einer Übertragung mit SARS-CoV-2 vorzubeugen.
Unsere Zahnarztpraxis setzt diese und weitere Maßnahmen konsequent um:
Maßnahmen um Sie und unser Zahnarzt-Team zu Schützen
Auswahl von Maßnahmen in unserer Zahnarztpraxis, wir behalten uns vor je nach Infektionsgeschehen zusätzliche Maßnahmen einzuleiten
VOr der behandlung
Medizinische Maskenpflicht in der gesamten Praxis
Bereitstellung von Desinfektionsmittel am Eingang, Toiletten und in jedem Behandlungszimmer
Reduzierung der Bestuhlung sowie Entfernung von Zeitschriften und Spielzeug in den Wartebereichen
- Ausrichtung der Behandlungsplanung und Terminierung so dass Abstandsregelungen eingehalten werden können
Abtrennung Rezeption/ 3G-Einlasskontrolle durch flüssigkeitsdichte Absperrungen

Während der Behandlung
Während der gesamten Patientenbehandlung werden durch Mitarbeiter Brille/ggf. Schutzvisiere/ Schutzschilde, FFP2-Mund-Nasen-Schutz und Handschuhe getragen
Alle Mitarbeiter tragen regelmäßig ausgetauschte FFP2-Masken
Umfangreiche Flächendesinfektion der Behandlungsräume nach jedem Patienten
Verzicht auf körperliche Begrüßung von Patienten (Hand geben)
Mundspülung vor jeder Behandlung mit antiviraler Mundspülung
Weitere Schutzmaßnahmen
Alle unsere Mitarbeiter werden regelmäßig getestet auch noch nach Wegfall der entsprechenden Verordnung.
Jede/r Mitarbeiter/in trägt seinen Mund-Nasen-Schutz auch abseits der Behandlung – z.B. im Gespräch miteinander
Einhaltung von Mindestabständen in den Mitarbeiterpausen
Regelmäßige Team-Besprechungen zur Optimierung der Schutzmaßnahmen