Wann ist eine Wurzelkanalbehandlung durch Ihren Zahnarzt notwendig?
Eine Wurzelkanalbehandlung wird u.A. notwendig, wenn das Zahnmark stark entzündet oder bereits abgestorben ist. Dies äußert sich häufig durch Schmerzen, kann aber auch völlig unbemerkt geschehen und erst beim sog. „Kältetest“ oder auf dem Röntgenbild bemerkt werden. Zuweilen ist es auch notwendig, eine alte Wurzelfüllung zu erneuern, bevor der Zahn mit einer neuen Restauration (z.B. Füllung oder Krone) versorgt wird.
Die Wurzelbehandlung stellt immer den Versuch einer Zahnerhaltung dar. Eine vollständige und dauerhafte Heilung eines wurzelbehandelten Zahnes (klinisch symptomlos/radiologisch unauffällig) kann nach Abschluss der Behandlung nicht garantiert werden. Die Erfolgsquote der Wurzelbehandlung liegt jedoch je nach Zahnanatomie (z.B. Lokalisation, Form und Weite der Wurzelkanäle) bei 80-95 %. Es lohnt sich also meistens, für den Zahnerhalt zu kämpfen!
Die Behandlung durch Ihren Zahnarzt erfolgt, soweit notwendig, unter örtlicher Betäubung und beginnt mit der Eröffnung des Zahnes durch ein kleines Loch in der Zahnkrone. Im Anschluss wird das Zahnmark oder seine Reste entfernt, der entstehende Hohlraum wird gründlich gereinigt und mit Hilfe von kleinen Instrumenten ausgeformt. Mit Spülungen und medikamentösen Einlagen erreichen wir ebenfalls eine Beseitigung von Geweberesten und Desinfektion des feinen und verzweigten Kanalsystems. Ist der Reinigungs- und Aufbereitungsvorgang abgeschlossen, bekommt der Zahn eine Wurzelfüllung, mit welcher der Wurzelkanal dicht verschlossen wird, um eine erneute Infektion zu vermeiden. Die Wurzelkanaleingänge werden im Anschluss versiegelt. Nach erfolgreicher Wurzelbehandlung mussder Zahn häufig eine neue Füllungs- oder Kronenversorgung erhalten, um eine erneute Infektion des Kanalsystems zu vermeiden bzw. um die verbliebene Zahnkrone in einen kaustabilen Zustand zu versetzten.
Je nachdem, wie viele Wurzelkanäle der betroffene Zahn hat, wie eng und wie gebogen diese sind, zieht sich die Behandlung durch den Zahnarzt über mehrere Termine hin. Es handelt sich also um ein zeitaufwändiges Verfahren. Treten zwischenzeitlich Beschwerden auf, kann sich die Behandlung verlängern.
Während der Behandlung in Bielefeld können Maßnahmen notwendig oder sinnvoll sein, die die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung verlassen oder im Leistungskatalog vertragszahnärztlicher Versorgung nicht enthalten sind. Es handelt sich hierbei z.B. um
- eine Elektrometrische Längenmessung
- maschinelle Aufbereitung mit Nickel-Titan Einmalinstrumenten
- zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden zur gründlicheren Reinigung der Wurzelkanäle
- zusätzliche medikamentöse Einlagen (ab der 4. medikamentösen Einlage)
Diese Leistungen sind privat zu erbringen, es gelten dann die Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sollte es also zu zusätzlich anfallende Kosten kommen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, bekommen Sie selbstverständlich vorab eine Information bzw. einen Kostenvoranschlag.